Spenden für den Sport- und Freizeitfonds
Die Schweizerische Pestalozzistiftung ist auf dem Merkblatt "Zuwendungen abzugsfähig" der kantonalen Steuerbehörde unter der Rubrik "Gemeinnützige Zwecke" aufgeführt. Spenden können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. www.ag.ch/steuern
Spendenkonto
Schweizerische Pestalozzistiftung
Berufsbildungsheim Neuhof
PC-Konto: 50-682-3
IBAN CH70 0900 0000 5000 0682 3
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